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AGB

Reisebedingungen für Reisen der ELLA FOGG GmbH

  1. Geltung dieser Reisebedingung
    1. Diese Reisebedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Reisenden und der ELLA FOGG GmbH, Berlin (im Folgenden „ELLA FOGG“ oder „wir“ genannt), die unter der Marke „ELLA FOGG“ angeboten werden, z.B. über die Website www.ellafogg.com oder unsere Reiseprospekte. Unsere Anschrift lautet: Lietzenseeufer 2, 14057 Berlin-Charlottenburg. Details zu den jeweils aktuellen Kontaktdaten von ELLA FOGG sind abrufbar in unserem Impressum unter www.ellafogg.com.
    2. Ergänzend zu den vorliegenden Reisebedingungen gelten die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die Vereinbarungen des konkreten Reisevertrags.
    3. Mit seiner Reisebuchung akzeptiert der Reisende die vorliegenden Reisebedingungen verbindlich für sich und alle weiteren Reiseteilnehmer, in deren Namen er bei Reiseanmeldung gegenüber ELLA FOGG auftritt.
  2. Vertragspartner des Reisevertrags, Vertragspartner etwaiger vermittelter Drittleistungen
    1. Reisebuchender und alle weiteren Reiseteilnehmer werden nachfolgend als „Reisende(r)“ bezeichnet. Nimmt ein Reisebuchender eine Reisebuchung nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Reiseteilnehmer vor, so gehen wir davon aus, dass er bzgl. der Buchung für die weiteren Reiseteilnehmer in deren Namen handelt und zu deren Vertretung berechtigt ist, sofern er uns nicht abweichend davon bei Buchung ausdrücklich erklärt, nur im eigenen Namen bzw. im Namen bestimmter Reiseteilnehmer zu handeln, d.h. dass nur er bzw. diese Reiseteilnehmer Vertragspartner des Reisevertrags werden sollen. Ohne eine solche Erklärung werden Reisebuchender und alle weiteren Reiseteilnehmer gleichermaßen Vertragspartner des Reisevertrags. Bei Reisebuchung sind auch Namen und Geburtsdaten aller etwaigen mitreisenden Kinder anzugeben.
    2. 2.2 Vertragspartner des Reisenden ist ELLA FOGG als Reiseveranstalter, sofern nicht einer der in den Punkten 2.3 und 2.4 dargestellten Ausnahmefälle vorliegt. Als Reiseveranstalter erbringt ELLA FOGG die angebotenen Reiseleistungen gegenüber dem Reisenden als eigene Leistungen im eigenen Namen und ist Vertragspartner des Reisenden in Bezug auf den Reisevertrag. Zu den Ausnahmen verweisen wir auf die nachfolgenden Punkte 2.3 und 2.4.
    3. In Einzelfällen oder auf Wunsch des Reisenden vermittelt ELLA FOGG auch die Buchung von Reiseleistungen Dritter, wie etwa zusätzlich vermittelte Ausflüge oder Veranstaltungen, die nicht zu den von ELLA FOGG selbst angebotenen Reiseleistungen gehören. In diesem Fall handelt ELLA FOGG nur als Reisevermittler. Solche Drittleistungen werden von ELLA FOGG in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als vermittelte Drittleistungen ausgewiesen; Anbieter und damit Vertragspartner des Reisenden in Bezug auf die Drittleistung ist der die Leistung anbietende Dritte. Identität und Kontaktdaten des Dritten werden dem Reisenden bei Vermittlung der Buchung mitgeteilt. Der Inhalt des von ELLA FOGG nur vermittelten Drittvertrags richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Dritten.
    4. ELLA FOGG weist darauf hin, dass etwaige vom Reisenden vor Ort bei einem Dritten ohne Zutun von ELLA FOGG hinzugebuchte Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des mit ELLA FOGG geschlossenen Reisevertrags waren, nicht der Verantwortung von ELLA FOGG unterliegen. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende die Zusatzleistung bei einem Anbieter bucht, der (auch) in die Erfüllung des Reisevertrags mit ELLA FOGG eingebunden ist. Die zur Erfüllung des Reisevertrags von ELLA FOGG beauftragten örtlichen Leistungsträger (Beförderungsunternehmen, Schiffbetreiber, Hotels etc.) sind nicht ermächtigt, im Namen von ELLA FOGG Zusatzleistungen zu vereinbaren, Zusicherungen abzugeben, Änderungen der im Reisevertrag vereinbarten Leistungen vorzunehmen oder gleich welche Ansprüche anzuerkennen. Aus entsprechenden Aussagen oder Handlungen der Leistungsträger kann der Reisende gegenüber ELLA FOGG keine Rechte herleiten. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Dritten in Bezug auf eine solche Zusatzleistung richtet sich allein nach dem Drittvertrag.
  3. Leistungen von ELLA FOGG, Abschluss des Reisevertrags, Reisebestätigung, Reiseunterlagen
    1. ELLA FOGG bietet dem Reisenden die Zusammenstellung einer Individualreise nach dem Bausteinprinzip auf Basis eines Spektrums von Reiseleistungen an. Die Darstellung des Portfolios an Leistungen von ELLA FOGG auf www.ellafogg.com bzw. in unseren Reiseprospekten, Katalogen oder Flyern ist daher als Reiseinspiration zu verstehen und erfolgt daher zunächst nur beispielhaft und unverbindlich.
    2. Der Reisevertrag zwischen dem/den Reisenden und ELLA FOGG kommt wie folgt zustande: Der Reisende kontaktiert uns per E-Mail, Telefon, Post, Fax oder das Kontaktformular auf unserer Website und teilt uns sein Reiseziel und konkrete Reisewünsche oder die für ihn wichtigen Eckdaten zu einer von ihm gewünschten, aber noch nicht im Detail geplanten Reise mit. Um die Anfrage beantworten zu können, benötigen wir den vollständigen Namen sowie eine E-Mail-Adresse des Reisenden. Auf Basis der Angaben des Reisenden erstellen wir aus unserem Portfolio ein individuelles Reiseangebot und senden dieses an die uns vom Reisenden angegebene E-Mail-Adresse. Sagt dem Reisenden das Angebot zu, muss er uns im nächsten Schritt seine vollständigen Adressdaten sowie die Daten etwaiger weiterer Reiseteilnehmer und mitreisender Kinder durchgeben, sofern nicht bereits bei Erstanfrage geschehen. Das Angebot wird sodann auf Basis der erhaltenen Daten personalisiert und dem Reisenden erneut zugesandt. Das personalisierte Reiseangebot stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags zu den im Reiseangebot genannten Konditionen und Preisen dar. Ein Reisevertrag mit ELLA FOGG kommt zustande, indem der Reisende dieses Angebot durch Annahmeerklärung in Textform (E-Mail, Post, Fax) gegenüber ELLA FOGG annimmt.
    3. Unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt ELLA FOGG dem Reisenden eine Reisebestätigung per E-Mail. In dieser sind die Einzelheiten der gebuchten Reise und damit des Reisevertrags nochmals zusammengefasst. ELLA FOGG empfiehlt dem Reisenden dringend, die Reisebestätigung sorgfältig auf etwaige Irrtümer zu prüfen und uns umgehend zu informieren, sollten sich Abweichungen von der gewünschten Buchung ergeben. Im Falle einer solchen Abweichung stellt die Reisebestätigung ein Angebot auf Abänderung des Reisevertrags hin zu den in der Reisebestätigung genannten Konditionen dar. Erhalten wir binnen 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung beim Reisenden keine Beanstandung von diesem, dass die Reisebestätigung vom gewünschten Inhalt des Reisevertrags abweicht und er diese Abweichung nicht akzeptiert, so gilt das geänderte Reiseangebot gemäß Reisebestätigung als vom Reisenden stillschweigend angenommen. Der Reisevertrag kommt dann zu den in der Reisebestätigung genannten geänderten Konditionen zustande. Auf diese Rechtsfolge weisen wir in der Reisebestätigung nochmals ausdrücklich hin. Erhält der Reisende die Reisebestätigung weniger als 11 Tage vor Reisebeginn, so gilt: Tritt der Reisende die Reise an, ohne gegenüber ELLA FOGG Abweichungen zwischen der Reisebestätigung und der gewünschten Reise beanstandet zu haben, so liegt im Reiseantritt eine stillschweigende Annahmeerklärung bezüglich des aus der Reisebestätigung hervorgehenden Inhalts des Reisevertrags. Auch auf diese Rechtsfolge wird der Reisende in der Reisebestätigung nochmals ausdrücklich hingewiesen. Zu Nachweiszwecken empfiehlt ELLA FOGG eine Beanstandung in Textform (E-Mail, Post, Fax).
    4. Die für die Reise erforderlichen Reiseunterlagen werden dem Reisenden, sofern nichts anderes vereinbart ist, rechtzeitig vor Reisebeginn postalisch zugesandt. Sollte der Reisende die Reiseunterlagen nicht spätestens bis 7 Tage vor Reiseantritt (bzw. bei kurzfristigeren Buchungen bis 2 Tage vor Reiseantritt) erhalten haben, bitten wir um umgehende Mitteilung.
    5. Etwaige nach Abschluss des Reisevertrags getroffene Zusatzvereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie dem Reisenden von ELLA FOGG per E-Mail, Fax oder Post bestätigt worden sind; rein mündliche Aussagen werden nicht Bestandteil des Reisevertrags. Bitte beachten Sie, dass nur ELLA FOGG selbst zum Abschluss von Zusatzvereinbarungen mit verbindlicher Wirkung für ELLA FOGG berechtigt ist.
    6. ELLA FOGG hat eine Insolvenzgeldversicherung zur Absicherung der Kundengelder bei der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Mit der Reisebestätigung erhält der Reisende einen entsprechenden Reisepreissicherungsschein gemäß § 651k BGB.
    7. Die Reiseanmeldung für Minderjährige muss von ihren Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Eine Reiseteilnahme von Minderjährigen ist, sofern nicht im Einzelfall zwischen ELLA FOGG und dem Erziehungsberechtigten ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesem namentlich benannten Aufsichtsperson möglich.
    8. Der Inhalt des Reisevertrags einschließlich der jeweils geltenden Reisebedingungen wird von ELLA FOGG gespeichert. Die jeweils aktuellen Reisebedingungen sind daneben unter www.ellafogg.com abrufbar.
  4. Zahlung des Reisepreises, Anzahlung, Kinderermäßigung
    1. Nach Vertragsschluss erhält der Reisende von ELLA FOGG zusammen mit der Reisebestätigung eine Rechnung über den Reisepreis. Binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung gemäß Punkt 4.2 diesen Reisebedingungen fällig, sofern dem Reisenden zum Zeitpunkt des Erhalts der Rechnung auch der Reisepreissicherungsschein (siehe Punkt 3.6 dieser Reisebedingungen) zugegangen ist. Geht dem Reisenden der Reisepreissicherungsschein erst zeitlich nach der Rechnung zu, ist die Anzahlung binnen 14 Tagen nach Erhalt des Reisepreissicherungsscheins fällig. Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern dem Reisenden Reiseunterlagen und Reisepreissicherungsschein bis zu diesem Zeitpunkt zugegangen sind. Gehen Reiseunterlagen und Reisepreissicherungsschein erst nach dem vorstehenden Fälligkeitszeitpunkt zu, so wird der Restbetrag sofort mit deren Zugang fällig. Bei kurzfristigen Reisebuchungen oder Kurzreisen gelten abweichende Fälligkeitsregelungen; auf Punkt 4.3 dieser Reisebedingungen wird verwiesen.
    2. Vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises. ELLA FOGG kann im Einzelfall eine 20 % des Reisepreises überschreitende Anzahlung verlangen, wenn wir auf den konkreten Reisevertrag unmittelbar nach Vertragsschluss eigene Aufwendungen erbringen bzw. fällige Forderungen von Leistungsträgern in Höhe der höheren Anzahlung erfüllen müssen, und dies sowie die Höhe der dann fälligen Anzahlung in Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich angegeben sind.
    3. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 28 Tage vor Reiseantritt, ist der vollständige Reisepreis sofort nach Erhalt des Reisepreissicherungsscheins fällig, sofern dem Reisenden die Reiseunterlagen bis zu diesem Zeitpunkt zugegangen sind, andernfalls sofort mit deren Zugang. Dauert die Reise insgesamt nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisenden einen Betrag von 75,00 € nicht, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. In diesem Falle ist der vollständige Reisepreis binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.
    4. Als Zahlungsmodalitäten stehen zur Verfügung: Zahlung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto, Zahlung per Kreditkarte, Zahlung per SEPA-Lastschrift, Zahlung per Sofortüberweisung. Für die Zahlung per Kreditkarte oder per Sofortüberweisung stellen wir dem Reisenden in der E-Mail, mit der wir ihm Reisebestätigung und Rechnung zusenden, einen Link zu einer sicheren Online-Bezahlseite eines entsprechenden Zahlungsanbieters zur Verfügung, auf der die weiteren Schritte des jeweiligen Bezahlvorgangs erläutert werden. Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftermächtigung muss der Reisende ELLA FOGG ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, das uns erlaubt, das Konto des Reisenden in Höhe der jeweils fälligen Beträge zu belasten. Auch ein solches SEPA-Lastschriftmandat fügen wir der E-Mail, mit der wir dem Reisenden Reisebestätigung und Rechnung zusenden, bei. Sofern für eine bestimmte Zahlungsart besondere Gebühren anfallen, so werden diese in der Bestätigungs-E-Mail angegeben. Die Zahlungsarten Sofortüberweisung und SEPA-Lastschriftermächtigung sind stets kostenfrei möglich.
    5. Änderungen der Zahlungsmodalität sind nach erfolgter Zahlung rückwirkend für diese Zahlung nicht mehr möglich. Für noch nicht erfolgte Zahlungen muss uns eine Änderung der gewünschten Zahlungsmodalität spätestens 7 Tage vor Fälligkeit des jeweils zur Zahlung anstehenden Betrags in Textform (E-Mail, Post, Fax) mitgeteilt werden, damit wir in der Lage sind, etwaige zum Fälligkeitstermin bereits vorbereitete Zahlungen über die zunächst gewählte Zahlungsart rechtzeitig zu stoppen.
    6. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen an ELLA FOGG ist der Zahlungseingang. Gerät der Reisende mit der Leistung der Anzahlung und/oder der Restzahlung des Reisepreises in Verzug, ist ELLA FOGG berechtigt, nach vorheriger erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Für jede Mahnung wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1,50 € erhoben; dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ELLA FOGG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. ELLA FOGG behält sich darüber hinaus die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften vor.
    7. Hat der Reisende ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und schlägt der Lastschrifteinzug aus vom Reisenden zu vertretenden Gründen fehl (z.B. mangelnde Kontodeckung, falsche Bankverbindung), so ist der Reisende verpflichtet, an ELLA FOGG eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 6,00 € zu zahlen, um dem für ELLA FOGG entstehenden Schaden (insb. Rücklastschriftgebühren) Rechnung zu tragen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ELLA FOGG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    8. Ist in der Reisebeschreibung für den Reisepreis eine Kinderermäßigung angegeben, so ist das Kindesalter bei Reiseantritt maßgeblich. Bei fehlerhaften Altersangaben ist ELLA FOGG berechtigt, die Differenz zu dem bei korrekter Altersangabe geltenden Reisepreis nachträglich zu berechnen, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € inkl. MwSt.; in Bezug auf letztere bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass ELLA FOGG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. ELLA FOGG weist darauf hin, dass Kinder unter 2 Jahren bei einer Flugbuchung nach den Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaften ggf. keinen Anspruch auf einen Sitzplatz haben, sofern ein solcher nicht ausdrücklich für das Kleinkind gebucht wurde. Sollte der Reisende daher einen eigenen Sitzplatz für Ihr Kleinkind unter 2 Jahren wünschen, muss uns dies bitte bei der Reiseanfrage mitgeteilt werden.
  5. Änderungen des Reisepreises
    1. ELLA FOGG behält sich das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss mit dem Reisenden zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren erhöhen, oder sich die für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse ändern. Auf den Vorbehalt einer Preisänderung wird in der Reisebestätigung hingewiesen. Über eine etwaige Reisepreisänderung werden wir den Reisenden unverzüglich informieren. Die Reisepreisänderung ist von ELLA FOGG spätestens am 21. Tag vor vertraglichem Reisebeginn geltend zu machen; eine spätere Erhöhungserklärung ist unwirksam. Eine Erhöhung des Reisepreises ist auch dann unwirksam, wenn zwischen Abschluss des Reisevertrags und vertraglichem Reisebeginn nur 4 Monate oder weniger liegen.
    2. Die Reisepreisänderung nach Punkt 5.1 dieser Reisebedingungen wird wie folgt berechnet: Macht ein Beförderungsunternehmen eine auf den konkreten Einzelplatz bezogene Erhöhung geltend, erhöht sich der Reisepreis um den geltend gemachten Betrag. Bei Erhöhung der Beförderungskosten für das gesamte Beförderungsmittel erhöht sich der Reisepreis um den Betrag, der unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Einzelplätze anteilig auf einen Einzelplatz entfällt. Diese Berechnungsmethode wird auch bei der Erhöhung anderer Gebühren wie Hafen- oder Flughafengebühren angewandt. Bei einer Änderung der Wechselkurse erhöht sich der Reisepreis um die tatsächlichen Mehrkosten, die durch die Wechselkursänderung tatsächlich zu Lasten von ELLA FOGG für die konkrete Reise entstehen; soweit sich bei Gruppenreisen die für den konkreten Reisenden anfallenden Mehrkosten nicht individuell ermitteln lassen, so wird der auf den Reisenden entfallende Mehrkostenbetrag anteilig nach Zahl der Reisenden berechnet.
    3. Bei Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ELLA FOGG eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem eigenen Angebot anbieten kann. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erhöhungserklärung gegenüber ELLA FOGG geltend machen. Wir empfehlen zu Nachweiszwecken die Erklärung per E-Mail, Fax oder Post.
  6. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
    1. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist an ELLA FOGG zu richten und muss uns zugehen. ELLA FOGG empfiehlt zu Nachweiszwecken die Erklärung des Rücktritts per Brief, Fax oder E-Mail. Durch den Rücktritt verliert ELLA FOGG den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, ist jedoch berechtigt, vom Reisenden eine angemessene Stornierungsentschädigung zu verlangen, § 651i Abs. 2 BGB.
    2. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlichen Möglichkeit eines anderweitigen Verkaufs der betroffenen Reiseleistung werden für den Fall eines Rücktritts des Reisenden vor Reisebeginn folgende pauschale Stornogebühren vereinbart, sofern ELLA FOGG nicht von seinem Wahlrecht zugunsten der konkreten Berechnung nach Punkt 6.3 dieser Reisebedingungen Gebrauch macht:
      • Bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 15 %
      • 41. bis 28. Tag vor Reisebeginn: 35 %
      • 27. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 40 %
      • 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 50 %
      • 13. bis 5. Tag vor Reisebeginn: 70 %
      • 4. bis 2. Tag vor Reisebeginn: 80 %
      • bis einschließlich zum Abreisetag: 90 %
      • bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung: 90 %, sofern der Nichtantritt der Reise nach den Umständen einen stillschweigenden Rücktritt vom Vertrag darstellt. Dem Reisenden bleibt gegenüber der pauschalen Stornogebühr der Nachweis vorbehalten, dass ELLA FOGG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    3. ELLA FOGG behält sich das Wahlrecht vor, statt der in Punkt 6.2 genannten pauschalen Stornogebühr eine angemessene Stornierungsentschädigung für den jeweiligen Einzelfall konkret zu berechnen. Eine angemessene Stornierungsentschädigung bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Werts der von ELLA FOGG ersparten Aufwendungen sowie dessen, was ELLA FOGG durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Nachweis der Berechnung und Angemessenheit der Stornierungsentschädigung obliegt in diesem Fall ELLA FOGG.
    4. Pauschale Stornogebühren gemäß Punkt 6.2 bzw. Stornierungsentschädigung gemäß Punkt 6.3 dieser Reisebedingungen sind binnen 10 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Rechnung beim Reisenden fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei ELLA FOGG. Etwaige zum Zeitpunkt der Stornierung bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis werden auf die Stornogebühr bzw. Stornierungsentschädigung angerechnet. Gerät der Reisende mit der Zahlung in Verzug, so wird für jede Mahnung eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1,50 € erhoben; dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ELLA FOGG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    5. ELLA FOGG hat keinen Anspruch auf Stornogebühr oder Stornierungsentschädigung, wenn der Rücktritt des Reisenden auf ein Verschulden von ELLA FOGG zurückzuführen ist oder wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt; in letzterem Fall gilt § 651j BGB.
    6. Werden einzelne vertraglich vereinbarte Reiseleistungen, die dem Reisenden während der Reise ordnungsgemäß angeboten werden, aus vom Reisenden zu vertretenden Gründen oder grundlos nicht in Anspruch genommen, so hat der Reisende keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
  7. Umbuchung, Wechsel der Person des Reisenden
    1. Sollte der Reisende nach Vertragsschluss Umbuchungen (z.B. Routenänderungen, Reiseverlängerung, Zubuchung von Zusatzleistungen o.ä.) vornehmen wollen, so werden wir uns selbstverständlich gern bemühen, die Wünsche des Reisenden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und Verfügbarkeiten für ihn zu realisieren. Dies gilt sowohl vor Reiseantritt als auch dann, wenn sich der Reisende zum Zeitpunkt des Umbuchungswunschs schon im Reisegebiet befindet.
    2. Übersteigt der Wert der gewünschten geänderten Reiseleistung den Wert der ursprünglich vereinbarten Reiseleistung, so kann ELLA FOGG die Umbuchung von der Vereinbarung einer angemessenen Erhöhung des Reisepreises abhängig machen. Ferner ist der Reisende verpflichtet, alle etwaigen Kosten zu tragen, die ELLA FOGG durch die Umbuchung tatsächlich entstehen (z.B. Storno- oder Umbuchungsgebühren einzelner Leistungsträger). ELLA FOGG wird den Reisenden vor Vornahme der Umbuchung über den Aufpreis auf den Reisepreis und die zu erwartenden Kosten informieren. Darüber hinaus erhebt ELLA FOGG für den durch die Umbuchung bei ELLA FOGG entstehenden Aufwand (z.B. Information der einzelnen Leistungsträger, Änderung von Reiseunterlagen) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,00 € inkl. MwSt. pro Umbuchungswunsch für jeden von der Umbuchung betroffenen Reisenden. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ELLA FOGG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    3. Bitte beachten Sie im Falle einer gewünschten Reiseverlängerung die Gültigkeitsdauer etwaiger erforderlicher Visa und vorhandener Reiseversicherungen sowie etwaige sonstige mit einer Änderung des Reisezeitraums verbundene rechtliche Anforderungen.
    4. Bis zum Reiseantritt kann der Reisende einen Ersatzreisenden benennen, der an seiner Stelle in den Reisevertrag eintreten soll. ELLA FOGG ist berechtigt, dem Eintritt des vom Reisenden benannten Ersatzreisenden zu widersprechen, wenn dieser etwaigen Reiseerfordernissen (z.B. altersbedingt) nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften dieser sowie der ursprüngliche Reisende für den Reisepreis und etwaige durch den Eintritt entstehende Mehrkosten (z.B. Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaft) als Gesamtschuldner. ELLA FOGG erhebt für den infolge des Austauschs des Reisenden bei ELLA FOGG entstehenden Mehraufwand (z.B. Information der einzelnen Leistungsträger, Änderung von Reiseunterlagen) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 € inkl. MwSt. Der ursprüngliche Reisende und der Ersatzreisende haften auch hierfür als Gesamtschuldner. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ELLA FOGG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  8. Änderung von Reiseleistungen durch ELLA FOGG, Absage einer Reise wegen Unterschreitung der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl
    1. ELLA FOGG ist zur nachträglichen Änderung einzelner Reiseleistungen berechtigt, wenn die Änderung für den Reisenden unter Berücksichtigung der Interessen von ELLA FOGG zumutbar ist. Dies ist etwa der Fall bei einer nach Vertragsschluss notwendig gewordenen Änderung einer unwesentlichen Reiseleistung, sofern diese nicht treuwidrig von ELLA FOGG herbeigeführt wurde, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt und das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr als nur unerheblich zu Ungunsten des Reisenden verändert. Eine nach vorstehenden Vorgaben zulässigerweise geänderte Reiseleistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung.
    2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ELLA FOGG in der Lage ist, eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem eigenen Angebot anzubieten. Bei Rücktritt wird ELLA FOGG dem Reisenden etwaige bereits auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
    3. Ist in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl für die konkrete Reise angegeben, so ist ELLA FOGG berechtigt, die Reise wegen Nichterreichens dieser Mindestteilnehmerzahl bis 7 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisende wird über die Reiseabsage umgehend informiert, sobald feststeht, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Absageerklärung muss dem Reisenden spätestens 7 Wochen vor Reisebeginn postalisch oder unter einer vom Reisenden gegenüber ELLA FOGG angegebenen Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen; eine spätere Reiseabsage ist unwirksam. Etwaige vom Reisenden zum Zeitpunkt der Reiseabsage bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erstattet ELLA FOGG Ihnen unverzüglich zurück.
    4. Bei Reiseabsage seitens ELLA FOGG wegen Nichterreichens der vereinbarten Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ELLA FOGG eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem eigenen Angebot anbieten kann. Bietet ELLA FOGG dem Reisenden eine gleichwertige Ersatzreise an, so kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Reisenden ein Reisevertrag mit geändertem Inhalt zustande. Etwaige bereits auf den ursprünglichen Reisevertrag geleistete Zahlungen werden auf den Reisepreis der Ersatzreise angerechnet.
    5. ELLA FOGG wird den Reisenden über eine etwaige Leistungsänderung oder eine Reiseabsage unverzüglich informieren. Der Reisende muss sein Rücktrittsrecht bzw. sein Recht auf Verlangen einer Ersatzreise unverzüglich nach Zugang der Änderungserklärung oder Absage gegenüber ELLA FOGG geltend machen. ELLA FOGG empfiehlt zu Nachweiszwecken die Erklärung per E-Mail, Fax oder Post.
  9. Reiseunterlagen, Einreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Zoll, Reisewarnungen
    1. ELLA FOGG ist verpflichtet, Reisende aus den Mitgliedstaaten, in denen die Reise zur Buchung angeboten wird, über etwaige Pass- und Visumserfordernisse sowie über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente zu informieren. ELLA FOGG bietet seine Reisen auf dem deutschsprachigen Markt an. Reisende mit anderer als deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit sowie Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit werden gebeten, sich vor Abschluss des Reisevertrags bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung (Botschaft, Konsulat) über die für sie geltenden Pass- und Visumserfordernisse zu informieren.
    2. ELLA FOGG wird über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Einreise oder den Aufenthalt im Reiseland erforderlich sind (wie etwa vorgeschriebene Impfungen), informieren. Zu darüber hinaus ggf. empfohlenen Impfungen informieren Sie sich bitte über das Auswärtige Amt, bei Ärzten oder dem Institut für Reisemedizin.
    3. Für die rechtzeitige Beschaffung erforderlicher Ausweise, Visa oder sonstiger Einreisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich, sofern sich nicht im Einzelfall ELLA FOGG im Reisevertrag verpflichtet hat, diese Dokumente für den Reisenden zu besorgen.
    4. Bitte achten Sie darauf, dass alle etwaigen erforderlichen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass o.ä.) über eine für die Reise ausreichende Gültigkeitsdauer verfügen und dass auch alle mitreisenden Kinder ein eigenes Ausweisdokument besitzen. Ein „Kinderreisepass“ ist einem „Reisepass“ nicht automatisch gleichgestellt und wird von manchen Staaten nicht als Ausweisdokument akzeptiert. Ebenso können sich Beschränkungen oder besondere Visumsanforderungen bei Reisepässen ergeben, die nicht dem aktuellsten Format entsprechen.
    5. ELLA FOGG empfiehlt allen Reisenden dringend, ihre Reiseunterlagen sorgfältig auf Vollständigkeit sowie daraufhin zu überprüfen, ob alle persönlichen Daten in allen Unterlagen korrekt aufgeführt sind. Bei Abweichungen in der Schreibweise persönlicher Daten, Adressfehlern, Fehler im Geburtsdatum oder sonstigen Fehlern auf Dokumenten, die für die Einreise oder den Aufenthalt im Reiseland relevant sein können, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem jeweiligen Aussteller des Dokuments in Verbindung, damit rechtzeitig vor Reiseantritt eine Korrektur erfolgen kann. Sofern die Unterlagen von ELLA FOGG ausgestellt oder besorgt wurden, bitten wir den Reisenden, uns unverzüglich zu informieren. Wir weisen darauf hin, dass auch kleinste Abweichungen in notwendigen Reisedokumenten einer Einreise in das Reiseland oder einer Weiterreise entgegenstehen können.
    6. Für die Einhaltung etwaiger gesundheitspolizeilicher Formalitäten, das Mitführen aller erforderlichen Dokumente und Unterlagen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.
    7. Reisehinweise und/oder Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Reiseland können im Internet unter www.auswaertiges-amt.de abgerufen oder unter der Telefonnummer 030 / 5000-2000 erfragt werden.
  10. Kündigung des Reisevertrags durch ELLA FOGG wegen Verletzung des Reisevertrags
    1. ELLA FOGG ist zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung, in der der Reisende zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens aufgefordert wurde, weiterhin nachhaltig gestört wird. Dasselbe gilt, wenn sich ein Reisender auf andere Weise trotz entsprechender Abmahnung weiterhin in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die Fortsetzung der Reise für ELLA FOGG und/oder eine etwaige mit dem Reisenden zusammen reisende Reisegruppe nicht mehr zumutbar ist.10.2 Im Falle einer Kündigung nach vorstehendem Absatz behält ELLA FOGG den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparte Aufwendungen, etwaige Erstattungen der Leistungsträger sowie etwaige Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung nicht mehr vom Reisenden in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden. Eventuelle Mehrkosten der vorzeitigen Rückbeförderung fallen dem Reisenden zur Last.
  11. Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt
    1. Wird eine Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ELLA FOGG als auch der Reisende den Vertrag nach Maßgabe des § 651j BGB kündigen.
    2. Im Falle einer Kündigung nach vorstehendem Absatz verliert ELLA FOGG den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. ELLA FOGG wird die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere, sofern der Reisevertrag die Rückbeförderung beinhaltete, diese organisieren. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von ELLA FOGG und dem Reisenden je zur Hälfte zu tragen; sonstige Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
  12. Unterrichtung über ausführende Fluggesellschaft, Vorgehen bei Verspätung oder Beschädigung von Reisegepäck
    1. ELLA FOGG unterrichtet den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft. Sollte deren Identität bei Reisebuchung noch nicht feststehen, benennen wir zunächst das Luftfahrtunternehmen, das voraussichtlich als ausführende Fluggesellschaft tätig wird. Sobald die Identität der ausführenden Fluggesellschaft feststeht, wird der Reisende informiert. Ebenso unterrichtet ELLA FOGG den Reisenden umgehend über einen Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft. Eine Liste der Fluggesellschaften, gegen die aus Sicherheitsgründen in der Europäischen Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist („Black List“), ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_en.htm.
    2. Die Verspätung von Reisegepäck oder aufgegebenen Gütern ist gemäß Art. 31 des Montrealer Übereinkommens binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, schriftlich beim Luftfrachtführer anzuzeigen. Eine Gepäckbeschädigung ist dem Luftfrachtführer unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei aufgegebenem Reisegepäck spätestens binnen 7 und bei Gütern spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme des Gepäcks, schriftlich anzuzeigen. Die Fristen sind gewahrt, wenn die jeweilige Erklärung innerhalb der Frist übergeben oder abgesandt wird. Bei Versäumung der Anzeigefrist sind Ansprüche des Reisenden bzgl. der Gepäckverspätung oder -beschädigung ausgeschlossen, es sei denn, der Luftfrachtführer hat arglistig gehandelt. ELLA FOGG empfiehlt, beschädigtes Reisegepäck oder beschädigte Güter nicht vorbehaltlos anzunehmen, sondern den Luftfrachtführer sofort auf die Beschädigung hinzuweisen, da andernfalls vermutet wird, dass das Gepäck bei Entgegennahme unbeschädigt war.
  13. Mängelgewährleistung, Vorgehen bei Reisemängeln, Pflichten des Reisenden
    1. Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Reisemängel unverzüglich bei ELLA FOGG oder bei einer etwaigen im Namen von ELLA FOGG vor Ort tätigen Reiseleitung anzuzeigen. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner werden dem Reisenden in den Reiseunterlagen mitgeteilt. Eine Mängelanzeige nur bei einem örtlichen Leistungsträger (z.B. Kreuzfahrtbetreiber, Hotel) oder der Bordrezeption eines Kreuzfahrtschiffes ersetzt die notwendige Mängelanzeige bei ELLA FOGG selbst bzw. bei der örtlichen Reiseleitung von ELLA FOGG nicht. Bei Netz- oder Verständigungsschwierigkeiten raten wir, die Rezeption eines Hotels oder Schiffs zu bitten, ELLA FOGG oder die örtliche Reiseleitung über das dortige Telefon anzurufen und sich verbinden zu lassen.
    2. Bei einem Reisemangel kann der Reisende Abhilfe von ELLA FOGG verlangen. Leistet ELLA FOGG die Abhilfe nicht binnen einer hierfür vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn ELLA FOGG die Abhilfe verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist. ELLA FOGG ist berechtigt, eine Abhilfe zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    3. Ist eine Reise aufgrund eines Reisemangels mangelhaft, kann der Reisende den Reisepreis für die Dauer des Mangels angemessen mindern. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Unter den Voraussetzungen des § 651f BGB kann der Reisende außerdem Schadensersatz oder eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.
    4. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise aufgrund eines Reisemangels kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Reisemangels aus wichtigem, für ELLA FOGG erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Eine Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn ELLA FOGG innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen hat. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, die Abhilfe von ELLA FOGG verweigert wird, oder wenn ein besonderes Interesse des Reisenden eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Bei Kündigung verliert ELLA FOGG den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen kann jedoch eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu errechnende Entschädigung verlangt werden. Letzteres gilt nicht, soweit diese Leistungen für den Reisenden wegen der Vertragsaufhebung nicht mehr von Interesse sind. ELLA FOGG wird die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen einschließlich der Rückbeförderung des Reisenden treffen, sofern der Reisevertrag die Rückbeförderung umfasste. Mehrkosten gehen zu Lasten von ELLA FOGG.
    5. Sowohl der Reisende als auch ELLA FOGG können den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Bei Kündigung wegen höherer Gewalt verliert ELLA FOGG den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen kann jedoch eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu errechnende Entschädigung verlangt werden. Letzteres gilt nicht, soweit diese Leistungen für den Reisenden wegen der Vertragsaufhebung nicht mehr von Interesse sind. Mehrkosten der Rückbeförderung sind je zur Hälfte von ELLA FOGG und dem Reisenden zu tragen. Im Übrigen gehen Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.
    6. Gewährleistungsansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB (Reisemängelansprüche) müssen vom Reisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ELLA FOGG GmbH, Lietzenseeufer 2, 14057 Berlin-Charlottenburg) als Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten von ELLA FOGG sind auch in der Reisebestätigung angegeben. Nach Ablauf der Monatsfrist sind etwaige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Reisende war unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert. In letzterem Fall sind die Ansprüche unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses bei ELLA FOGG geltend zu machen. Die Geltendmachung der Reisemängelansprüche ist nicht formgebunden; zu Nachweiszwecken empfehlen wir jedoch die Geltendmachung in Schriftform oder per E-Mail. Die Monatsfrist kann nur durch die Geltendmachung der Ansprüche bei ELLA FOGG selbst gewahrt werden; eine Anmeldung von Reisemängelansprüchen bei einem Dritten oder einem Leistungsträger genügt nicht.
    7. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Schäden aus Gepäckverlust oder Gepäckverspätung bei Flugreisen kürzere Fristen gelten können. Auf Punkt 12.2 dieser Reisebedingungen wird verwiesen.
    8. Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Reisende verpflichtet, den Eintritt eines Schadens nach Möglichkeit zu vermeiden und eingetretene Schäden möglichst gering zu halten. Er muss ELLA FOGG daher über die vorhersehbare Gefahr des Eintritts eines erheblichen Schadens, die ELLA FOGG erkennbar nicht bekannt ist, unverzüglich informieren, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.
  14. Weitere Haftungsregelungen
    1. Die Haftung von ELLA FOGG gegenüber dem Reisenden für Schäden, die nicht Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit ELLA FOGG für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber Dritten bleiben unberührt.
    2. Als Reiseveranstalter haftet ELLA FOGG nur für die vertragsgemäße Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten eigenen Leistungen, nicht jedoch für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen von Drittanbietern, die als externe Drittleistungen durch ELLA FOGG lediglich vermittelt wurden, oder die der Reisende ohne Zutun von ELLA FOGG bei Dritten gebucht hat (siehe Punkt 2.3 und 2.4 dieser Reisebedingungen). Ansprüche aus diesbezüglichen Leistungsstörungen sind direkt beim jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen; ELLA FOGG haftet insofern nur für die eigene Vermittlungsleistung.
    3. Soweit für Reiseleistungen, die von bestimmten Leistungsträgern zu erbringen sind, internationale Abkommen oder gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so kann sich auch ELLA FOGG gegenüber dem Reisenden auf diese Regelungen berufen. Dies gilt etwa dann, wenn die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach diesen Regelungen einer bestimmten Frist unterliegt (siehe z.B. Punkt 12.2 dieser Reisebedingungen).
    4. ELLA FOGG haftet nicht für etwaige Nachteile, die dem Reisenden dadurch entstehen, dass er die geltenden Anforderungen an Einreisebestimmungen und/oder Gesundheitsvorschriften nicht erfüllt und/oder erforderliche Reiseunterlagen nicht mit sich führt, sofern ELLA FOGG den Reisenden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen als Reiseveranstalter über entsprechende Erfordernisse unterrichtet und, sofern reisevertraglich vereinbart, dem Reisenden etwaige hierfür erforderliche Dokumente zur Verfügung gestellt hat. Für eine nicht rechtzeitige Ausstellung eines von ELLA FOGG für den Reisenden beantragten Reisedokuments durch die jeweils zuständige diplomatische Vertretung haftet ELLA FOGG nicht, sofern ELLA FOGG die Verzögerung nicht nach Maßgabe des Punkts 14.1 dieser Reisebedingungen zu vertreten hat.
    5. ELLA FOGG haftet nicht für Schäden, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereichs von ELLA FOGG liegen und daher nicht von ELLA FOGG zu vertreten sind, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen oder unvorhersehbare Störungen öffentlicher Versorgungseinrichtungen. Für Schäden infolge etwaiger Unglücksfälle während der Reise (z.B. Unfall, Überfall) haftet ELLA FOGG nur nach Maßgabe der Punkte 14.1 bis 14.4 dieser Reisebedingungen.
    6. Sofern ELLA FOGG von der eigenen Website aus auf Websites Dritter verlinkt, so waren bei Verlinkung keine rechtswidrigen Inhalte auf den externen Websites ersichtlich. ELLA FOGG ist nicht verpflichtet, die externen Websites ständig zu überwachen. Sollte ELLA FOGG von rechtswidrigen Inhalten auf einer verlinkten Website oder von Tatsachen, aus denen deren Rechtswidrigkeit offensichtlich wird, Kenntnis erlangen, wird der Link umgehend entfernt. Darüber hinaus wird für die fremden Inhalte keine Haftung übernommen.+
  15. Reiseversicherungen
    1. Der Reisevertrag mit ELLA FOGG beinhaltet keine persönlichen Versicherungen zugunsten des Reisenden. Kosten solcher Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten. Auf Wunsch vermittelt ELLA FOGG jedoch Versicherungsleistungen entsprechender Versicherungsanbieter; die Kosten der Versicherungen sind dann zusätzlich zum Reisepreis zu zahlen.
    2. ELLA FOGG empfiehlt, für ausreichenden Versicherungsschutz (wie Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung), der Versicherungsfälle im Reiseland abdeckt, Sorge zu tragen. Insbesondere wird der Abschluss einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen. Solche Versicherungen werden z.B. angeboten von der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.+
  16. Verjährung, Aufrechnung, Abtretung+
    1. Die Verjährungsfrist für Reisemängelansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651f BGB beträgt ein Jahr; die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Reise gemäß dem Reisevertrag enden sollte.
    2. Schadenersatzansprüche des Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ELLA FOGG oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie sonstige Schadensersatzansprüche des Reisenden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ELLA FOGG oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
    3. Andere als die in Punkt 16.1 und 16.2 dieser Reisebedingungen genannten Ansprüche des Reisenden verjähren binnen eines Jahres ab dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn.
    4. Eine Aufrechnung des Reisenden gegen Forderungen von ELLA FOGG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    5. Die Abtretung von Forderungen des Reisenden gegen ELLA FOGG an Dritte ist nicht zulässig. Das Abtretungsverbot gilt nicht für die Abtretung einer Forderung aus einer bestimmten Reisebuchung an andere Reiseteilnehmer derselben Reisebuchung.+
  17. Online-Schlichtung, Schlussbestimmungen
    1. Die Europäische Kommission stellt gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern bei Online-Geschäften eine Plattform zur Online-Schlichtung (OS-Plattform) bereit. Diese ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers./odr/. ELLA FOGG selbst ist per E-Mail an erreichbar.
    2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen ELLA FOGG und dem Reisenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
    3. Hat der Reisende keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder handelt er als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit ELLA FOGG Berlin.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Reisevertrags selbst dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.
    5. Sofern weder der konkrete Reisevertrag noch vorliegende Reisebedingungen für bestimmte Sachverhalte speziellen Regelungen vorsehen, gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Stand der Reisebedingungen: 16.11.2016

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